Reform der Bankeninsolvenz: Tagesgeld auf mehrere Konten verteilen

Redaktion - 30. April 2013

Vermögende Anleger sollten ihr Geld auf mehrere Banken verteilen und bei einem einzelnen Institut nicht mehr als 100.000 Euro anlegen. Andernfalls droht bei einer Bankenpleite ein Verlust: Wie sich in den Überlegungen auf politischer Ebene abzeichnet, werden künftig nur Einlagen bis 100.000 Euro zuverlässig geschützt sein.

Auf EU-Ebene wird seit geraumer Zeit ein Schema für die Abwicklung insolventer Banken erarbeitet. Dabei steht insbesondere die Festlegung einer Haftungsrangfolge im Vordergrund. Künftig werden voraussichtlich zunächst die Eigentümer, dann die Anleihegläubiger und dann Sparer mit Konten größer 100.000 Euro herangezogen. Erst danach soll Steuergeld fließen: Einlagen bis 100.000 Euro wären dann de facto durch den Staat garantiert.

Sparer sollten die Entwicklungen besonders dann genau beobachten, wenn Geld in nennenswertem Umfang bei Auslandsbanken angelegt ist. Im Ausland besteht keine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, die bei einzelnen, nicht systemisch bedingten Insolvenzen in Deutschland durchaus verlässlichen Schutz bieten kann.

Es bietet sich an, maximal 100.000 Euro bei einer einzelnen Bank anzulegen. Für längerfristige Engagements bieten sich Höchstbeträge von 90.000 bis 95.000 Euro an, die Raum für künftige Zinsgutschriften lassen. Wichtig: Die Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro gilt für ALLE Konten bei einer Bank gemeinsam. Werden beispielsweise 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und weitere 70.000 Euro auf einem Festgeldkonto angelegt, sind 20.000 Euro ungeschützt!

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