Senioren mit Eigentum: Bausparvertrag mit Einmalzahlung – Wichtige Kennzahlen, die Senioren unbedingt wissen sollten!

Redaktion - 28. Mai 2013

Kurz vor dem Ruhestand als Eigentümer noch einen Bausparvertrag abschließen? Genau das kann sinnvoll sein: Wer als Rentner einen Kredit für Sanierungsarbeiten benötigt, stößt bei vielen Banken leider auf Granit. Ein Bausparvertrag sichert einen Darlehensanspruch und kann auch mit einem Einmalbeitrag abgeschlossen werden.

Viele Banken verweigern Senioren den Kredit: Einige Institute ziehen die Grenze sogar bereits beo 58 Jahren! Benötigen Eigentümer im Alter von 70 oder mehr Jahren einen Kredit, stellen sich viele Banken quer. Der Abschluss eines Bausparvertrages in den Jahren vor dem Renteneintritt ist deshalb sinnvoll: Muss das Eigenheim später einmal saniert werden oder ergeben sich Gestaltungswünsche, steht im besten Fall der zuteilungsreife Bausparvertrag bereit.

50.000 Euro Bausparsumme sind genug

icon_KostenIn der Regel übersteigt der Finanzierungsbedarf einige zehntausend Euro nicht – um ganz sicher zu gehen, sollten Senioren angehende Senioren bei entsprechenden Freiräumen eine Bausparsumme von 50.000 Euro abschließen. Das lässt sich bei einer zehnjährigen Anspardauer bis zur Zuteilung mit einer monatlichen Einzahlung von knapp 30 Euro erreichen, wenn anfangs eine Sonderzahlung in Höhe von 15.000 Euro geleistet wird.

Die im Bausparvertrag realisierte Verzinsung unterschreitet in der Regel auch bei für Sparern günstigen Tarifen die Renditen, die mit Anlagen in Festgeld zu erreichen sind. Der Zinsnachteil wird durch die bei Bausparverträgen übliche Abschlussgebühr noch verstärkt. Er kann als Preis für den zuverlässigen Darlehensanspruch interpretiert werden.

Wichtige Kennzahlen für den Bausparvertrag – das sollten Senioren unbedingt wissen

Grundsätzlich ist der Bausparvertrag auch deshalb eher unbeliebt, weil die Funktionsweise relativ intransparent sind. Senioren sollten sich davon aber nicht abschrecken lassen, die folgende Liste erklärt die wichtigsten Kennzahlen.

  • Bausparkollektiv
    Das gesamte Prinzip des Bausparens beruht auf dem Kollektivgendanken. Alle Sparer schließen sich automatisch zu einer Gemeinschaft zusammen, die aus zwei unterschiedlichen Kategorien von Mitgliedern besteht. Den Einzahlern und den Darlehensnehmern. Zu Beginn ist jeder Sparer natürlich ein Einzahler – auch der Senior mit der Absicht, einen günstigen Kredit für die Sanierung zu erhalten. Nach und nach werden dann die heutigen Einzahler zu den Darlehensnehmern von morgen. Das Problem: Das Verhältnis aus beiden Gruppen muss passen. Gibt es zu wenige neue Sparer, dauert die Zuteilung sehr lange. Und genau das kann für Senioren zum Problem werden.
  • Bausparsumme
    Die wichtigste Kennzahl überhaupt. Sie ergibt sich aus der Addition von angespartem Guthaben und dem nach mehreren Jahren aufgenommenen Darlehen. In diesem Ratgeber wurden 50.000 Euro als Richtwert für Senioren genannt.
  • Bewertungszahl
    Der genaue Zeitpunkt der Zuteilung des Darlehens hängt maßgeblich von der sogenannten Bewertungszahl ab, die insbesondere für Senioren interessant ist. Grundsätzlich gilt folgendes Prinzip: Die Bausparkasse gibt eine festgelegte Zielbewertungszahl vor. Überschreitet die persönliche Bewertungszahl die Zielgröße, hat der Sparer einen Anspruch auf das Darlehen. Wenn es allerdings aktuell nur wenige neue Abschlüsse von Bausparverträgen gibt, schraubt die Bausparkasse die Zielbewertungszahl nach oben. Der Sparer muss dann länger auf die Zuteilung warten. Die persönliche Bewertungszahl wächst jedoch immer exponentiell an. Zu Beginn vergleichsweise langsam und nach einigen Jahren immer stärker. Der Sparer kann anhand der Bewertungszahl und der Zielbewertungszahl erkennen, wie weit er noch von der Darlehensbewilligung entfernt ist.
  • Kosten
    Wie bereits angeklungen ist, fallen für jeden Bausparvertrag gewisse Kosten an. Die Abschlussgebühr ist relativ hoch und bemisst sich an der Bausparsumme. Zwischen 1 und 1,5 Prozent hiervon werden fällig – bei einem Wert von 50.000 Euro fallen also zwischen 500 und 750 Euro an Kosten an. Kontoführungsgebühren machen weitere 10 Euro pro Jahr aus, hinzu kommen entgangene Zinsgewinne. Denn das Kapital hätte deutlich besser verzinst auch an den internationalen Finanzmärkten angelegt werden können. Der Abschluss kann sich aufgrund des Darlehens dennoch rechnen, bei der Kalkulation müssen aber unbedingt alle Kosten berücksichtigt werden.
  • Mindestsparguthaben
    Die Voraussetzung dafür, dass auch ein Darlehen vergeben wird, ist die Erreichung des Mindestsparguthabens. Diese liegt je nach Vertrag bei Werten von 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Wichtig: Nur, weil der Wert erreicht ist, wird das Darlehen noch nicht vergeben. Es handelt sich hier um eine Mindestvoraussetzung.
  • Regelsparbetrag
    Die sogenannte Regelsparrate ist fest im Bausparvertrag festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ebenfalls nach der so wichtigen Bausparsumme. Der Betrag liegt meistens bei rund 5 Prozent pro Jahr, kann aber vom Sparer erhöht werden. Zusätzlich können bei einigen Anbietern Sonderzahlungen geleistet werden. Durch diese Extrazahlungen steigt die Bewertungszahl schneller und das Darlehen wird letztlich früher gewährt.
  • Standardtarif
    Der mittelfristige Geldbedarf des Bausparers wird durch den Standardtarif abgedeckt. Die Bausparsumme wieder hierzu quasi in 60 Prozent Darlehen und 40 Prozent Guthaben aufgeteilt. Es gibt aber Alternativen zum Standardtarif, die vor allem für Senioren interessant sind. Schließlich sind Senioren eher an einem höheren Darlehen als einer höheren Bausparsumme interessiert. Inwiefern solche Regelungen möglich sind, muss aber mit der Bausparkasse geklärt werden.

Fazit: Bausparvertrag für Rentner durchaus geeignet

Kurz vor dem Ruhestand möchten viele Haus- oder Wohnungsbesitzer schnell noch an günstige Darlehen kommen, um das jeweilige Objekt altersgerecht umzubauen. Das Problem: Viele Banken sind bei Senioren relativ zurückhaltend. Abhilfe kann ein Bausparvertrag schaffen, der einige Jahre vor dem Ruhestand abgeschlossen wird. Sparer haben hierbei ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht auf ein Darlehen, sollten aber unbedingt die Vertragsbedingungen und Kennzahlen prüfen.