Mehr Zinsen durch Zinshopping: Kontokündigung nicht vergessen
2. April 2013
-Zinsjäger sollten nach dem Abzug ihrer Gelder und dem Wechsel zu einer neuen Bank das alte Konto kündigen. Auch wenn sich darauf kein Guthaben mehr befindet existiert das Vertragsverhältnis wirksam weiter. Bei der nächsten Neukundenaktion der zeitweise „ausrangierten“ Bank kann dann nicht teilgenommen werden.
Zinshopping lohnt sich: An der Spitze der Zinsranglisten liegen die Zinssätze nicht selten doppelt so hoch wie im biederen Marktdurchschnitt. Da keine Bank der Welt dauerhaft den höchsten Zinssatz am Markt bieten kann, ist regelmäßiges Wechseln für echte Zinsjäger Pflicht. Das gilt nach deutlichen Zinssenkungen genauso wie nach einer Rückstufung auf den regulären Standardzinssatz am Ende einer Zinsgarantie.
Tagesgeldkonto schriftlich kündigen
Ein erheblicher Prozentsatz der Neukundenaktionen im Zusammenhang mit Tagesgeld entfällt auf einen überschaubaren Anbieterkreis. Wer bei einer dieser Banken nach dem Ende der Aktion nicht kündigt, kann bei der nächsten Aktion im selbe Haus nicht teilnehmen. Die meisten Banken setzen voraus, dass „Neukunden“ in den letzten 6-12 Monaten nicht Kunde waren bzw. kein Tagesgeldkonto geführt haben. Deshalb sollte das Tagesgeldkonto zeitnah nach oder zusammen mit dem Abzug der Gelder gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, das Bestätigungsschreiben aufbewahrt werden. Es kann sinnvoll sein, auch Newsletter von Banken zu stornieren – echte Zinshopper müssen sonst mit dutzenden Werbemails pro Woche rechnen.
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