Bank of Scotland Freistellungsauftrag – So richten Sie ihn ein und das ist dabei zu beachten!

Redaktion - 24. August 2012

Bank of Scotland Freistellungsauftrag einrichtenJeder Zinsertrag, der mit einer Kapitalanlage erzielt wird, ist nach dem deutschen Steuergesetz steuerpflichtig. Dies gilt für jede natürliche Person mit dem ersten Wohnsitz in Deutschland. Jeder Sparer kann sich mit einem Bank of Scotland Freistellungsauftrag von der Steuerlast befreien. Die Höchstgrenze für Zinserträge beträgt hierbei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Dabei kann ein Freistellungsauftrag auf mehrere Finanzinstitute aufgeteilt werden.

Einen Bank of Scotland Freistellungsauftrag können die Kunden ganz bequem per Internet erteilen. Hierfür müssen sie sich mit ihrem Benutzername und Kennwort einloggen. Unter dem Unterpunktmenü „Steuerdaten verwalten“ gelangen sie zu dem Auftrag, den sie sogleich ausfüllen und verwalten können.

Zu beachten ist dabei folgendes: Unverheiratete Kunden müssen das entsprechende Formular in ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich ausfüllen. Gemeinsam veranlagte Ehepaare müssen neben den eigenen persönlichen Angaben auch Angaben zu ihrem Ehepartner machen. Auch im Falle einer Scheidung bleibt der Bank of Scotland Freistellungsauftrag bis zum Jahresende gültig. Für die folgenden Jahre muss ein Freistellungsantrag für unverheiratete Kunden erteilt werden.

Freistellungsauftrag vergessen – was nun?

Wer erst rückwirkend feststellt, dass er vergessen hat, den Freistellungsauftrag bei der Bank of Scotland zu stellen, muss keine Angst haben, dass er den Pauschbetrag nicht nutzen kann.

Er kann die zu viel gezahlten Steuern zurückfordern. Dafür muss er in  seiner Steuerklärung seine Kapitaleinkünfte angeben und darlegen, wo er zu viel gezahlt hat. Hierfür muss die Anlage KAP ausgefüllt werden. Er erhält den Betrag dann zurück.

Allerdings ist einer der größten Nachteile, dass das Geld nicht direkt zurückgezahlt wird. Stattdessen wird es so behandelt, als hätte der Anleger eine Einkommensteuervorauszahlung geleistet, die dann auf die Steuerschuld angerechnet wird. Zusammen mit dem Steuerbescheid können also viele Monate vergehen, bevor der Anleger die zu viel gezahlten Steuern zurückerhält. Deswegen gilt es grundsätzlich als deutlich unkomplizierter und schneller, den Freistellungsauftrag an die wichtigsten Banken, bei denen der Anleger Kunde ist, aufzuteilen.

Außerdem sollte er Versäumtes nachholen und den Freistellungsauftrag zumindest für das laufende Jahr bei der Bank of Scotland einreichen, um in Zukunft seine Steuererklärung deutlich unkomplizierter durchführen zu können.

 

Warum sollten Kunden der Bank of Scotland überhaupt einen Freistellungsauftrag erteilen?

In Deutschland muss auf Gewinne aus Kapitalerträgen seit 2009 die Abgeltungsteuer entrichtet werden. Diese führen Broker und Banken, die auf den deutschen Markt spezialisiert sind, direkt an das Finanzamt ab. Auf diese Weise sparen sich Finanzamt, Steuerzahler und Anbieter unnötige Wege und die Steuererklärung der Kunden wird deutlich übersichtlicher.  Allerdings gewährt der deutsche Staat jedem einen Freibetrag. Dieser Betrag ist vor allem deswegen eingeführt worden, um Kleinanleger steuerlich nicht zu stark zu belasten. Der Kunde kann einen Freistellungsauftrag stellen und somit die entsprechende Bank anweisen, nicht von alle seinen Kapitalerträgen Abgeltungsteuer zu zahlen, sondern zuerst den Freibetrag aus zu nutzen. Auf diese Weise muss er sich selbst die zu viel gezahlten Steuern nicht zurückholen, sondern kann seinen Anbieter anweisen, diese bis zu der entsprechenden Höhe nicht abzuführen.

 

Der Bank of Scotland einen Freistellungsauftrag zu erteilen, hat also zwei Vorteile. Zum einen muss der Anleger sich das Geld nicht umständlich vom Finanzamt zurückholen. Zum anderen kann er den Gewinn ohne die Steuern direkt weiter investieren oder nutzen und muss nicht erst die Abgeltungsteuer entrichten. Immerhin sind hier pro Person 800 Euro mehr Kapital möglich, sodass ein Freistellungsauftrag gerade bei Kleinanlegern viel ausmachen kann und auch die Möglichkeiten bei der anschließenden Geldanlage erweitert.

Kann ich den Freistellungsauftrag aufteilen?

Grundsätzlich ist es möglich, nicht nur der Bank of Scotland, sondern auch mehreren anderen Banken einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Er muss dabei allerdings inzwischen mehrere Faktoren beachten. Zum einen muss er seit 2015 seine Steueridentifikationsnummer angeben. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Anleger den Pauschbetrag unbemerkt mehrfach ausnutzen können.

Zum anderen muss er auch aus diesem Grund angeben, welchen Anteil seines Pauschbetrages er welcher Bank zuteilt. Es ist dabei nicht möglich, den Pauschbetrag insgesamt zu überschreiten. Anleger müssen hierauf allerdings selbst achten. Tun sie dies nicht, ist dies eine Verletzung des Steuerrechtes. Im Wiederholungsfall müssen Anleger deswegen sogar mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Kunden sollten deswegen darauf achten, dass sie alle Angaben wahrheitsgemäß machen und den Gesamtbetrag nicht überschreiten.

Kann ich bei der Bank of Scotland auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Natürlich ist es bei der Bank of Scotland auch möglich, eine Nichtveranlagungsbescheinigung alternativ zum Freistellungsauftrag einzureichen. Hierfür muss die Bescheinigung im Original an den Kundenservice der Bank of Scotland in Berlin einreichen. Diese wird nach Erfassung der Steuerbefreiung zurückgesendet. Wer auch im Folgejahr eine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen kann, muss diese nicht noch einmal einreichen.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist immer dann sinnvoll, wenn Anleger geringe Einkünfte verzeichnen, aber hohe Erträge aus ihren Geldanlagen erzielen können. Typischerweise fallen hierunter Rentner, Kinder oder auch Studenten. Sie müssen auch dann keine Abgeltungsteuer zahlen, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Voraussetzung ist hierfür leidglich, dass das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und muss dann bei der Bank of Scotland eingereicht werden.