Tagesgeldkonto verpfänden – Ratgeber klärt auf, wie das geht!

Redaktion - 24. August 2012

Grundsätzlich können die Sparer ihr Tagesgeldkonto verpfänden. Dies geschieht zumeist im Rahmen einer Tagesgeldanlage für die Mietkaution als Sicherheitsleistung. Hierzu müssen die Sparer und der Vermieter ein Verpfändungsformular ausfüllen und bei der zuständigen Bank einreichen. Das Pfandrecht erlischt erst dann, wenn der Vermieter die entsprechende Erklärung beim Kreditinstitut abgegeben hat.

Darf das Tagesgeldkonto überhaupt als Alternative zum Kautionssparbuch genutzt werden?

Zunächst seien einige wichtige Grundlagen erläutert. Grundsätzlich ist der Vermieter dazu berechtigt, eine Sicherheit für die Überlassung des Wohnraums zu verlangen. Es kann entweder ein Bürge eingesetzt werden oder – was deutlich gängiger ist – eine Kaution hinterlegt werden. Laut § 551 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, das hinterlegte Geld zu denjenigen Konditionen anzulegen, die für die Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist gängig sind.

Wie genau die Mietkaution angelegt wird, kann aber frei verhandelt werden. Dem Vermieter ist dabei lediglich wichtig, dass das Kapital absolut sicher ist. Schließlich muss er im Zweifelsfall auf die komplette Summe zurückgreifen können, ohne das kurzfristige Wertschwankungen diese vermindern. Investitionen in Aktien wären in der Theorie sogar denkbar, sind aber in der Praxis nicht vorstellbar. Darüber hinaus ergeben sich aber recht unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Kautionsschutzbriefe
  • Mündelsichere Wertpapiere
  • Sparbücher
  • Girokonten mit Guthabensverzinsung
  • Tagesgeldkonten

Es ist prinzipiell also möglich, das Kapital für die Kaution auf einem Tagesgeldkonto aufzubewahren. Das Geld hierauf ist durch die gesetzliche Einlagensicherung absolut sicher. Wertschwankungen entstehen keine, lediglich die Zinsen können sich verändern. Die Zinserträge stehen aber ausdrücklich dem Mieter zu, der Vermieter hat hier kein Mitspracherecht.

Fazit: Aus rechtlicher Sicht spricht erstmal nichts dagegen, die Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto zu hinterlegen. Der Gesetzgeber sieht kaum Einschränkungen für Mieter und Vermieter vor.

Rechtliche Aspekte beim Tagesgeldkonto beachten

Das große Aber beim Tagesgeldkonto als Mietkaution stellen die rechtlichen Anforderungen dar. Damit es wirklich als Sicherheit für den Vermieter dient, muss dieser es als sogenanntes Treuhandkonto führen. Nur wenn es gepfändet werden kann, handelt es sich um eine klassische Kaution. Der Haken: Viele Direktbanken und auch herkömmliche Kreditinstitute sind wenig begeistert, ein Treuhandkonto einzurichten. Das ist für die Banken mit viel Aufwand verbunden der sich nicht rechnet, weil es sich meist nur um wenige hundert Euro handelt. Die Banken dürfen solche Anfragen rein rechtlich ablehnen, auch wenn sie damit ihre Kunden verärgern.

Einige Direktbanken zeigen nicht vergleichsweise kulant, doch hier ist meist Eigeninitiative gefragt. Nur wenige Kreditinstitute stellen ein Formular zur Verfügung, über das die Verpfändung geregelt wird. Vermieter und Mieter müssen dieses selbst erstellen, was für Laien recht kompliziert ist. Der Vermieter zeigt sich davon meist wenig begeistert und kann dies verweigern.

Wieder anderen Banken bieten ein solches Formular an, erlauben die Verpfändung aber nur unter bestimmten Bedingungen. Dann muss der Mieter etwa zeitgleich noch ein Girokonto bei der Bank eröffnen, wodurch diese die Aufwendungen wieder reinholt. Eine ebenfalls erlaubte, aber durchaus unschöne Geschäftspraxis.

Fazit: In der Praxis ist es recht kompliziert, das Tagesgeldkonto als Mietkaution zu verwenden. Damit das Tagesgeld nämlich als solche dient, muss die Bank eine Verpfändung akzeptieren, was sie nur in den seltensten Fällen tun wird.

Was sind gut verzinste Alternativen zum Tagesgeldkonto als Mietkaution?

Das Tagesgeldkonto ist also recht schwierig zu verpfänden, auch wenn es gut verzinst wird. Wer den Aufwand nicht auf sich nehmen möchte, findet einige gute Alternativen. Teilweise ist jedoch Vorsicht geboten:

  • Tagesanleihe der Bundesrepublik Deutschland
    Eine Art Tagesgeldkonto des Staates. Dieses kann seit April 2009 auch von Mietern genutzt und kostenlos verpfändet werden. Das Problem: Die Zinsen sind aktuell sehr gering, tendieren meistens gegen Null. Erst, wenn die EZB das allgemeine Zinsniveau wieder erhöht, ist die Anlage vergleichsweise renditestark.
  • Mietkaution-Sparbuch
    Die klassischste Variante bei der Mietkaution. Die Zinsen hierfür sind aber ebenfalls gering, aktuell sind zwischen 0 und 0,5 Prozent möglich. Aber auch hier gilt: Steigt das Zinsniveau wieder, wird auch das Sparbuch besser verzinst.
  • Fonds und Anleihen
    Aufgrund der Niedrigzinspolitik versuchen Finanzvermittler, Mieter mit der Aussicht auf hohe Renditen in Wertpapiere oder Fonds zu locken. Der Mieter kauft hierbei die Anteile und verpfändet sein Depot anschließend an den Vermieter. Das lassen viele Fondsgesellschaften und sogar einige Banken zu. Aber: Es ist keine sichere Lösung, das Depot kann ins Minus rutschen. Im Haftungsfall müssen Mieter dann sogar unter Umständen nachschießen.

Achtung: Einige äußerst zweifelhafte Finanzportale vermitteln Anleihen als Mietkaution. Diese eignen sich in keinem Fall als Mietsicherheit, weil sie endfällig sind. Erst nach einigen Jahren und zu einem fixen Zeitpunkt erhält der Mieter die Zahlung. Zieht dieser vorher aus oder muss der Vermieter vorher auf die Kaution zurückgreifen, muss die Anleihe vorzeitig verkauft werden. Das ist nur mit hohen Verlusten möglich.

Fazit: Tagesgeldkonto verpfänden möglich, aber schwierig

Ein Tagesgeldkonto kann durchaus als Mietkaution fungieren. Damit das möglich ist, muss die Bank die Pfändung akzeptieren. Hierfür entsteht Verwaltungsaufwand, den nur wenige Kreditinstitute bedingungslos hinnehmen. Meistens muss der Mieter selbst ein Verpfändungsformular entwerfen oder gleichzeitig ein Girokonto bei der Bank eröffnen. Wem das zu viel Aufwand ist, der sollte auf das klassische Sparbuch für die Mietkaution setzen, das es nahezu bei allen Banken gibt. Alternativ bietet sich die Tagesanleihe der Bundesrepublik an, die kostenlose verpfändet werden kann.

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